Der junge Kaiser Franz Joseph I. stiftete am 2. Dezember 1849, dem ersten Jahrestag seiner Thronbesteigung, einen fünften „Hausorden“, der als klassischer Verdienstorden konzipiert, jedem Staatsbürger des Kaisertums Österreich „ohne Rücksicht auf Geburt, Religion und Stand“ zugänglich sein sollte. Er sollte „ausgezeichnete Verdienste ohne Unterschied des Standes durch eine öffentliche Anerkennung ehren…in der Absicht, alle Classen der Staatsbürger zu gemeinnützigem segensreichen Wirken für das grosse Vaterland aufzumuntern und zu bestärken“ und trug den Namen des Kaisers.
In dieser Hinsicht wirkte der neu zu stiftende „Franz Joseph-Orden“ als Hinwendung an das Bürgertum, zumal er ohne Rücksicht auf den Stand verliehen werden sollte. Die „bürgerliche“ Ausrichtung manifestierte sich schließlich auch in den in den Statuten angeführten Verleihungskriterien, nämlich „nützliche Erfindungen, Entdeckungen oder Verbesserungen…eifrige und folgenreiche Beförderung und Hebung der Bodencultur, der einheimischen Industrie oder des Handels…hervorragende Leistungen um Kunst und Wissenschaft, durch aufopferndes Wirken um die leidende Menschheit…“
Ähnlich den anderen österreichischen Hausorden war der Orden auf immerwährende Zeiten mit der Krone Österreichs verbunden, wodurch die Großmeisterwürde vom jeweiligen Kaiser von Österreich ausgeübt wurde, das entspricht dem heutigen Oberhaupt bzw. Chef des Hauses Habsburg-Lothringen.
Der Orden erlosch formalrechtlich mit dem Verfassungsgesetz vom 3. April 1919, daher wurde dieser auch nach 1918 nicht mehr verliehen, weder von Kaiser Karl, noch von seinen Nachfolgern als Familienchef.
Wie diversen Medienberichten zu entnehmen war (z.B. https://www.mannheim24.de/promi-show/harald-gloeoeckler-ritterschlag-wien-schoenbrunn-habsburg-lothringen-designer-franz-joseph-orden-ritter-91960554.html, https://tvthek.orf.at/profile/Seitenblicke/4790197/Seitenblicke/14159537/Habsburger-verleihen-Orden-an-Harald-Gloeoeckler/15287936), wurde dieser Orden jüngst auf skurrile Weise verliehen. Es geht in diesem Zusammenhang weniger um die Empfänger desselben, sondern um die unmissverständliche Klarstellung, dass die Verleihenden dies weder der historischen, noch der familiären Tradition entsprechend getan haben bzw. tun und sie dazu auch keine Legitimation haben.
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